Der Lachs wird zu den Süßwasserfischen gerechnet, weil er ausschließlich im Süßwasser laicht. Erst nach vier bis fünf Jahren ziehen die wilden jungen Lachse aus den Flüssen ins Meer, um dort etwa weitere vier Jahre als Raubfische umherzuziehen. Auf ihrer anschließenden Wanderung zurück zu ihren Laichplätzen können sie tausende von Kilometern zurücklegen. Ihre rötliche Färbung erreichen sie erst während der Laichwanderung. Die meisten heute im Handel erhältliche Lachse werden in Netzgehegen, die im Meer verankert werden, gezüchtet.
Die Fischereiaufsicht ist zuständig für die Fischereiverwaltung und -aufsicht zwischen Hamburg und der niederländischen Grenze. Die Aufgabe des Fischereiamtes besteht in der Kontrolle auf Einhaltung der nationalen und internationalen Fischereivorschriften wie z.B. Netzmaschenöffnungsweiten, Fischlängen, Fangbegrenzungen für quotierte Fischarten etc.
Zu den Aufgaben der Küstenwache gehört der maritime Umweltschutz, die Sicherheit im Schiffsverkehr, der Fischereischutz, die Überwachung der Zollgrenzen (Grenzaufsicht) und der polizeiliche Grenzschutz, wobei es nach dem Seeaufgabengesetz viele übertragene Aufgabenbereiche untereinander gibt. Die beteiligten Behörden stimmen den Einsatzplan der Fahrzeuge ab und steuern über die beiden Küstenwachzentren in Neustadt in Holstein (für die Ostsee) und in Cuxhaven (für die Nordsee) die aktuellen Einsätze.